Forschungsförderung: Licht am Ende des Tunnels
Ein viel zitiertes Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut. Im Hinblick auf den Ende Februar von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung scheint sich diese Redensart nicht gänzlich zu erfüllen, denn das Prädikat „gut“ geht einem für das geplante Gesetz wegen seiner erheblichen Einschränkungen nur schwer über die Lippen.
„Was schon lange währt, kommt jetzt endlich überhaupt“, trifft es da schon eher. Denn der bereits zum Jahreswechsel geplante Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine längst überfällige Maßnahme. Das Wissen um die hohe Bedeutung einer guten Innovationskultur für eine Volkswirtschaft ist inzwischen fast Allgemeingut. Der VAA und die anderen Chemieverbände haben deshalb die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung immer wieder angemahnt, weil sie ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Innovationsinvestitionen ist. Denn um die Ansiedlung solcher Investitionen besteht ein internationaler Wettbewerb, bei dem deutsche Standorte wegen der in vielen anderen Ländern längst etablierten Forschungsförderung derzeit mit einem Handicap an den Start gehen.
Gerade in der deutschen Chemie- und Pharmabranche wird dennoch viel in Forschung und Entwicklung investiert. Dies ist dem Umstand zu verdanken, dass andere Standortvorteile dieses Defizit ausgleichen. Dazu gehören insbesondere das herausragende Niveau der naturwissenschaftlichen Ausbildung hierzulande und vor allem die Qualität der Ergebnisse, die von Chemikern, Ingenieuren, Medizinern, Pharmazeuten, Physikern, Biologen und anderen Fachkräften tagtäglich erbracht werden.
Gerade darum ist es an der Zeit, dass die Standorte und Mitarbeiter in Deutschland beim Wettlauf um Forschungsinvestitionen nicht mehr mit einem angeknacksten Fußknöchel an den Start gehen, sondern halbwegs faire Rahmenbedingungen vorfinden. Die Initiative des Bundesfinanzministers ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Mehr nicht, denn die faktische Deckelung auf 500.000 Euro pro Unternehmen und die Befristung auf vier Jahre zeugen noch immer von einer falschen Zurückhaltung bei der Einstellung dieser wichtigen industriepolitischen Stellschraube. Aber immerhin: Es ist Licht am Ende des Tunnels.
Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA