Interessenvertretung: Mitbestimmen – statt fremdbestimmen lassen

Mit entsprechenden Ressourcen und Rechten sind Betriebsräte, Sprecherausschüsse und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bedeutende Akteure für Effizienzsteigerung, Innovation und nachhaltigen Strukturwandel, aber auch für Beschäftigungssicherung – ein wichtiger Baustein in agilen Unternehmensorganisationen.

Das deutsche Modell der Mitbestimmung ist ein wesentlicher Eckpfeiler für den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand unseres Landes und schon längst ein Standortvorteil. Ein Standortvorteil, dessen Bestand im vergangenen Jahr in Frage gestellt wurde, weil in Deutschland nur die Arbeitnehmer den Aufsichtsrat wählen dürfen, die im Inland arbeiten. Ein Aktionär des Reiseveranstalters TUI hatte gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geklagt. Ihm zufolge hätte das Gremium nur aus Vertretern der Anteilseigner bestehen dürfen, weil die Arbeitnehmerbank aufgrund der Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern im Ausland fehlerhaft zustande gekommen sei. Das zuständige Gericht hatte den Fall dem EuGH zur Prüfung vorgelegt – und der entschied, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit europäischem Recht vereinbar ist.

Dass dieser Angriff auf das deutsche System der Mitbestimmung abgewehrt wurde, ist umso wichtiger, weil sich unsere Arbeitswelt in einer Umbruchphase befindet. Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitsweise in vielen Berufsbildern bereits verändert und wird es in Zukunft noch stärker tun. Die Digitalisierung wird dazu führen, dass viele Tätigkeiten durch Maschinen oder Computer übernommen werden oder gar wegfallen, während neue Aufgabe hinzukommen. Die Digitalisierung führt aber in vielen Fällen auch zu in einer Entkopplung des Arbeitsortes vom Sitz des Arbeitgebers oder der Produktionsstätte. Viele Arbeitgeber fordern von ihren Mitarbeitern deshalb mehr Flexibilität bei der Abgrenzung zwischen Freizeit und Arbeitszeit ein. Gleichzeitig bleiben die Möglichkeiten zur Nutzung von Arbeitsformen wie Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Realität der Unternehmen bislang häufig hinter den Wünschen der Arbeitnehmer zurück.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber ist. Der VAA blickt bei dieser Interessenvertretung für eine fast 100-jährige Geschichte zurück und wird sich auch in Zukunft dafür stark machen, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Fach- und Führungskräfte Gehör finden.

Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA

Gerhard Kronisch

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe März 2024

Ältere Ausgaben: