Deutschlandticket und Steuern: Was gilt für den Arbeitgeber-Zuschuss?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps jeden Monat Ratschläge zur Steuer.
Mit dem Deutschlandticket (D-Ticket) können bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Was gilt steuerlich, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für das Deutschlandticket bezahlt?
Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket
Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zum vom Arbeitnehmer erworbenen Deutschlandticket, ist dieser Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – maximal bis in Höhe des Kaufpreises für das Ticket von derzeit 63 Euro monatlich. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss im Wege einer Gehaltsumwandlung oder eines Gehaltsverzichts gewährt. Die nach § 3 Nr. 15 EInkommensteuergesetz (EStG) steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern aber den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Der Arbeitgeber muss deshalb für das Finanzamt die auf die Entfernungspauschale anzurechnenden im Kalenderjahr gezahlten steuerfreien Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Alternative: Pauschalversteuerung
Alternativ zu dieser Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an den Arbeitnehmer gezahlten Zuschüsse mit 25 Prozent pauschal versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der pauschalen Lohnsteuer und gegebenenfalls zuzüglich pauschale Kirchensteuer). Für den Arbeitnehmer bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Vorteil für den Arbeitnehmer bei dieser Variante: Der Arbeitgeberzuschuss wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und deshalb auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. In diesem Fall bleibt der Zuschuss auch dann für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn diese Arbeitgeberleistung im Wege einer Gehaltsumwandlung erfolgt (§ 40 Absatz 2 Satz 2 EStG). Diese steuerlichen Regeln gelten auch, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket gar nicht für den Weg zur Arbeit, sondern ausschließlich privat nutzen.
Deutschlandticket als Jobticket
Die Ausführungen zum Arbeitgeber-Zuschuss für ein vom Arbeitnehmer erworbenes D-Ticket gelten grundsätzlich auch, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt und in diesem Fall die Arbeitgeberleistung einen Sachbezug darstellt.
Denn auch der geldwerte Vorteil in Form von Sachleistungen kann unter den genannten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein oder alternativ vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Beim Jobticket gibt es noch folgende Besonderheit: Wird das Deutschlandticket mit mindestens 15,75 Euro (= 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro) vom Arbeitgeber bezuschusst, gibt es auf das Ticket einen Rabatt von Prozent. Voraussetzung für diesen Rabatt ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers zum Beispiel mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn. Der Preis für das Deutschlandticket und damit auch der geldwerte Vorteil beträgt dann nur 57,34 Euro monatlich, denn dieser Rabatt in Höhe von 3,15 Euro ist kein Arbeitslohn.
Deutschlandticket als Jobticket mit Zuzahlung
Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen vermindern entsprechend den gegebenenfalls nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien geldwerten Vorteil des Jobtickets. In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung weist der Arbeitgeber die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei gelassenen geldwerten Vorteile aus, die in der Steuererklärung auf den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag angerechnet werden. Steht das Jobticket im Wege einer Gehaltsumwandlung als Sachbezug zur Verfügung, kann das Ticket zwar nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein, aber gegebenenfalls im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei bleiben, sofern der geldwerte Vorteil und weitere Sachbezüge mit Einzelbewertung insgesamt im Monat nicht höher als 50 Euro sind.
Deutschlandticket auch für Dienstreisen: volle Erstattung möglich
Wenn das Deutschlandticket für Dienstreisen genutzt wird, kann der Arbeitgeber die Kosten vollständig steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG). Voraussetzung ist, dass die ersparten Einzelfahrkarten im Monat mindestens dem Ticketpreis entsprechen. Private Fahrten sind dabei unerheblich.
Dr. Torsten Hahn ist Leiter der Abteilungen Publishing & Medienproduktion des VAA-Kooperationspartners Wolters Kluwer Steuertipps.









