Familienheim drei Jahre renoviert: keine Erbschaftssteuerbefreiung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Mit den Renovierungen zu beginnen, reiche nicht aus, erklärte das Finanzgericht Münster. Die erforderliche unverzügliche Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken erfordere nicht nur die Absicht, das Haus zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen, sondern auch die Umsetzung dieser Absicht in Form eines tatsächlichen Einzugs. Bei Renovierungsmaßnahmen handele es sich lediglich um Vorbereitungshandlungen, die bei Überschreitung eines angemessenen Zeitraums von sechs Monaten nur dann eine unverzügliche Selbstnutzung darstellten, wenn die Verzögerung nicht dem Erwerber anzulasten sei. Im entschiedenen Fall war unter anderem aus Rechnungen hervorgegangen, dass maßgebliche Umbauarbeiten erst über zwei Jahre nach dem Tod des Vaters in Angriff genommen worden waren. Fazit: Für die Erbschaft der Doppelhaushälfte muss Erbschaftsteuer gezahlt werden (Finanzgericht Münster, Urteil vom 24. Oktober 2019, Aktenzeichen <link https: www.justiz.nrw.de nrwe fgs muenster j2019 external-link-new-window external link in new>3 K 3184/17).

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte vor einigen Monaten einen ähnlichen Fall zu entscheiden – und kam zum gleichen Ergebnis. Im damals entschiedenen Fall hatte der Erbe erst mehr als zwei Jahre nach dem Todesfall und mehr als sechs Monate nach der Eintragung im Grundbuch Angebote von Handwerkern eingeholt und mit der Renovierung begonnen. Dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hatte, konnte er nicht glaubhaft machen. Er hat nicht einmal versucht, dies darzulegen. Bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlich entscheidenden Finanzgericht – zwei Jahre und acht Monate nach dem Erbfall – war er noch immer nicht in das geerbte Haus eingezogen war (BFH-Urteil vom 28. Mai 2019, Aktenzeichen <link https: juris.bundesfinanzhof.de cgi-bin rechtsprechung external-link-new-window external link in new>II R 37/16). In der Ausgabe September 2019 des VAA Newsletters hatten wir über den Fall berichtet.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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