Betriebsrätestärkungsgesetz: Mitbestimmung modern?

Diese Entfristung ist aus Sicht des VAA und seines politischen Dachverbandes ULA ein richtiger Schritt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Sichergestellt werden muss dabei allerdings, dass die Möglichkeiten zum persönlichen Austausch der gewählten Arbeitnehmervertreter auch bei bestehenden digitalen Beratungs- und Beschlussfassungsmöglichkeiten nicht durch die Unternehmen behindert oder eingeschränkt werden – zum Beispiel, um Kosten zu sparen.

Ebenfalls Teil des Gesetzesvorhabens ist die Einführung eines neuen Mitbestimmungsrechts für Betriebsräte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So sollen spezielle Betriebsvereinbarungen entstehen, die einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen zum Schutz der Arbeitnehmer im Homeoffice gewährleisten. Diese Zielsetzung ist im Grundsatz richtig. Auch der VAA fordert in seiner Position zum mobilen Arbeiten, dass der Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unabhängig vom Arbeitsort gewährleistet sein muss. Allerdings darf die Regulierung durch die Betriebsparteien hier auch nicht über das Ziel hinausschießen. Denn mobile Arbeit kann nur mit einer funktionieren Vertrauenskultur erfolgreich sein. Dafür bedarf es zwar klarer Regeln hinsichtlich der Frage, wer, wann und wo mobil arbeitet. Aber am Ende des Tages geht es nicht ohne gegenseitiges Vertrauen. Viele Führungskräfte, für die diese Form der Arbeit auch vor Corona schon alltäglich war, wissen das aus langjähriger Erfahrung.

Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA

Gerhard Kronisch

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe März 2024

Ältere Ausgaben: