Steuertipp: Was ist neu ab 2019?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird bereits ab Januar angepasst: Er steigt ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro sowie ab 1. Januar 2020 um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag von derzeit 9.000 Euro jährlich steigt im nächsten Jahr auf 9.168 Euro an, 2020 dann auf 9.408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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