Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Werbungskosten absetzen

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Der Nachweis, dass tatsächlich ein Unfall vorliegt, lässt sich relativ einfach anhand objektiver Beweismittel belegen, wie zum Beispiel Fotos, Sachverständigengutachten, polizeilicher Unfallbericht, Unfallschilderung gegenüber der Versicherung, Benennung von Zeugen zum Unfallhergang, -zeitpunkt und -ort sowie durch Rechnungen und Quittungen. Schwieriger ist der Nachweis, dass sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Hilfreiche Indizien hierfür sind Ort und Uhrzeit des Unfalls, die sich aus dem polizeilichen Unfallbericht und aus Zeugenaussagen ergeben. Es sollten auch Zeugen benannt werden, die den beruflichen Anlass der Fahrt bestätigen können. Besonders aussagekräftig ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus welcher der Anlass der Fahrt ersichtlich ist.

Zum Nachweis der Unfallkosten sind die Werkstattrechnung und andere Rechnungen und Quittungen vorzulegen. Handelt es sich um einen Totalschaden oder wird der Wagen nicht im Unfalljahr repariert, benötigt man einen Beleg über die Anschaffungskosten des Autos sowie das Gutachten eines Sachverständigen oder der Werkstatt über den Zeitwert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Anzugeben ist auch, ob und in welcher Höhe man steuerfreie Erstattungsleistungen erhalten hat.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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