Steuertipp: Steuer-ID für Kindergeld ab 1. Januar 2016 Pflicht

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Grundsätzlich gilt aber: Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern immer enthalten. Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben hat, sollte seiner Familienkasse die Nummer jetzt mitteilen.

Wichtig: Die Steuer-Identifikationsnummern muss der Familienkasse schriftlich mitgeteilt werden. Eine telefonische Übermittlung reicht nicht aus.

Wer die Steuer-ID seines Kindes nicht finden kann, hat drei Möglichkeiten, die Steuer-Identifikationsnummer anzufordern:

• Ausfüllen des Formulars „Mitteilung der Steueridentifikationsnummer” auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.
• Eine E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de mit der Bitte, dass die Steuer-Identifikationsnummer erneut mitgeteilt wird.
• Ein Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.

Folgende Angaben müssen mitgeschickt werden, um die Steuer-ID erneut ausgestellt zu bekommen:
• Name
• Vorname
• Adresse
• Geburtsort
• Geburtsdatum

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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