Steuertipp: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2015 beantragen!

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können, sind beispielsweise:

•    hohe Werbungskosten wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit,
•    außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten),
•    Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden),
•    Kinderbetreuungskosten,
•    Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten,
•    Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene,
•    haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen,
•    Verluste aus anderen Einkunftsarten,
•    Geringverdiener (Übertragung Grundfreibetrag).

Hinweis: Voraussetzung für einen Lohnsteuerfreibetrag für den Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen.

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