Aus der VIP-Lounge vors Arbeitsgericht

Wer im Job Geschenke annimmt, riskiert sein Arbeitsverhältnis.

Folge: Verstoß gegen das Schmiergeldverbot, egal ob der Beschenkte nun eine Entscheidung im Sinne des Schenkers getroffen hat oder nicht. Regelmäßig ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Die hatte die Arbeitgeberin hier auch ausgesprochen. Sie hatte aber nur als ordentliche Kündigung Bestand, obwohl das Gericht der Vertragsverletzung ein besonderes Gewicht beimaß, da der Personalleiter seiner Vorbildfunktion für die Mitarbeiter nicht gerecht geworden ist. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht sein Alter, das ansonsten beanstandungsfreie, langjährige Arbeitsverhältnis, seine inzwischen geringen Arbeitsmarktchancen und die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Frau und zwei Kindern.

Außerdem kam das Gericht an dieser Stelle auf den Schädigungserfolg zurück. Er ist zwar nicht entscheidend für die Frage, ob der Arbeitnehmer gegen das Schmiergeldverbot verstoßen hat oder nicht. Allerdings spielte es hier doch eine Rolle, dass der Personalchef nicht eine den Personalvermittler auffällig begünstigende Entscheidung getroffen hat. Nicht zuletzt weil die Einladung sozusagen erfolglos war, sei es der Arbeitgeberin zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis fristgemäß zu Ende zu bringen.

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