Steuertipp: Spenden von der Steuer absetzen

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Für Spenden über Online-Zahlungsservices gilt: Statt Name und Kontonummer genügt auch ein Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers. Betrag, Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung müssen aber ebenfalls aus der Buchungsbestätigung hervorgehen.

Das Finanzamt akzeptiert den vereinfachten Spendennachweis auch für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal. Als Buchungsbestätigung genügen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Aus dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.

Sachspenden

Auch Sachspenden sind steuerlich abziehbar. Voraussetzung: Die gespendete Sache wird für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet. Das ist der Fall, wenn die Sachspende unmittelbar für die ideellen steuerbegünstigten Zwecke des Vereins oder einen sogenannten Zweckbetrieb verwendet wird. Dazu gehört zum Beispiel eine Tombola, wenn die Lotterie oder Ausspielung von den zuständigen Behörden genehmigt wurde und der Reinertrag unmittelbar und ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird.

Nicht begünstigt sind Spenden für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins wie etwa Vereinsfeste, Basare und Flohmärkte.

Sachspenden sind grundsätzlich mit dem Markt- beziehungsweise Verkehrswert abziehbar, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes zu erzielen wäre. Dieser Wert ist einfach zu ermitteln, wenn der gespendete Gegenstand noch neu ist: Dann ist der Wert identisch mit dem Einkaufspreis, den Sie gegenüber dem Aussteller der Zuwendungsbestätigung durch den Kaufbeleg nachweisen können. Bei gebrauchten Gegenständen wird der Wert durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei spielen natürlich die Art des Gegenstandes und sein Zustand eine bedeutende Rolle. Vor allem aber richtet sich der Preis nach der Nachfrage, ob nämlich überhaupt jemand einen solchen Gegenstand kaufen und dafür einen Preis zahlen würde.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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