Abfindungen: kleiner Beitrag – große Wirkung

Wer im laufenden Jahr eine Abfindung bekommen hat, kann unter bestimmten Umständen Steuern sparen und gleichzeitig seine Altersvorsorge aufbessern. In seinem Gastbeitrag für den VAA Newsletter erklärt VAA-Kooperationspartner Joerg Lamberty, geschäftsführe

Der verblüffende Rürup-Effekt: Das Finanzamt spendiert nicht nur die Einmalprämie für die lebenslange Zusatzrente von monatlich zirka 250 Euro, sondern darüber hinaus auch noch knapp 16.600 Euro zur freien Verwendung!

Strategien frühzeitig erörtern und rechtzeitig umsetzen

Bei der Rürup-Police können Verheiratete im Jahr 2015 bis zu 44.344 Euro steuerbegünstigt für das Alter anlegen, Ledige die Hälfte. Hiervon können in diesem Jahr 80 Prozent als Sonderausgaben abgezogen werden. Zwar vermindert sich der Betrag um die eventuell zu entrichteten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, dennoch bleibt in den meisten Fällen reichlich Gestaltungspotenzial. Wer im Abfindungsjahr kleinere Zusatzeinkünfte (zum Bonuszahlungen, Mieteinnahmen oder Renten) rechtzeitig vor dem Jahresende durch Rürup-Beiträge „neutralisiert“, kann dank des hohen Steuerhebels die zusätzliche Altersversorgung ganz oder größtenteils aus ersparten Steuern finanzieren.

Abfindungszahlungen führen zu steuerlichen Sondersituationen, die sich im Einzelfall jedoch erheblich unterscheiden können. Da die Grundlagen für mögliche Gestaltungen bereits im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, ist es wichtig, Optimierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig zu erörtern und diese dann rechtzeitig vor dem Jahresende umzusetzen. Weitere Informationen auf <link http: www.fvp-gmbh.de external-link-new-window external link in new>

www.fvp-gmbh.de

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Joerg Lamberty ist geschäftsführender Gesellschafter der FVP Gesellschaft für Finanz- und Vermögensplanung mbH in Köln. Als gelernter Bankkaufmann und examinierter Steuerberater berät er Privatpersonen und institutionelle Investoren bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vermögensanlage ergeben können. Darüber hinaus zählt der Bereich „Steuereffiziente Strategien bei Abfindungen“ seit vielen Jahren zu seinen Spezialgebieten. Foto: FVP

 

 

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