Steuertipp: Das plant Bundesfinanzminister Schäuble 2017

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Aufgrund des progressiven Steuertarifs steigt die Steuerbelastung prozentual schneller als das Gehalt. Bei einer dreiprozentigen Gehaltserhöhung zahlt man zum Beispiel vier oder sogar fünf Prozent mehr Steuern. Das Netto-Plus ist also in den meisten Fällen geringer als die Brutto-Erhöhung. Liegt es unterhalb der Brutto-Erhöhung, ist der Reallohn sogar gesunken: Der Arbeitnehmer kann sich weniger leisten als zuvor.

Um diesen Effekt zu verhindern, müssten jedes Jahr der Grundfreibetrag und die Eckwerte des progressiven Steuertarifs um die Inflationsrate angehoben werden.

Der Einkommensteuertarif für den Veranlagungszeitraum 2016 hat die nachfolgende Struktur:
• zu versteuerndes Einkommen zwischen 0 Euro und 8.652 Euro: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 Prozent beträgt.
• zu versteuerndes Einkommen zwischen 8.653 Euro und 13.699 Euro: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 Prozent und 24 Prozent (Progressionszone I).
• zu versteuerndes Einkommen zwischen 13.670 Euro und 53.665 Euro: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 Prozent und 42 Prozent (Progressionszone II)
• zu versteuerndes Einkommen zwischen 53.666 Euro und 254.446 Euro: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 Prozent (Proportionalzone I).
• zu versteuerndes Einkommen ab 254.447 Euro: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 Prozent (Proportionalzone II).

2017 sollen für alle Steuersätze die Einkommensgrenzen um 0,7 Prozent steigen, 2018 um weitere 1,5 Prozent. 

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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