Haustür in der Werkstatt: kein Steuerabzug für Handwerkerleistung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

• Die Differenzierung zwischen den Orten, an denen die einzelnen Werkleistungen erbracht würden, provoziere geradezu missbräuchliche Gestaltungen und insbesondere auch die Stellung von Rechnungen, in denen die auf die Tätigkeiten am Haus entfallenden Arbeitsstunden nicht korrekt angegeben werden würden.

Das Ehepaar unterstellte hier im letzten Punkt also quasi (anderen) Handwerkern und Auftraggebern Betrug. Von der fragwürdigen Auffassung hinsichtlich Moral und Anstand seiner Mitmenschen einmal abgesehen, zog das Paar auch vor Gericht den Kürzeren: Handwerkerleistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers durchgeführt werden, werden steuerlich nicht begünstigt. Dabei bleibt es auch nach diesem Urteil (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 4. August 2017, Aktenzeichen: <link http: www.gesetze-bayern.de content document external-link-new-window external link in new>4 K 16/17). Die Richter erklärten: Nicht jedwede Verknüpfung der Handwerkerleistung mit dem Haushalt reicht aus, um die Förderung nach § 35a EStG zu erhalten. Ein derartiges Verständnis ginge weit über den Wortlaut der Vorschrift hinaus. Wo die begünstigte Tätigkeit geleistet würde, würde dann nur noch eine geringe Rolle spielen beziehungsweise sogar eine Abkehr vom räumlich-funktionalen Verständnis des Bundesfinanzhofes bedeuten. Allein die Benutzung eines – wie im Streitfall – außerhalb des Haushalts angefertigten Haushaltsgegenstandes in einem Haushalt kann daher zur Begründung eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs nicht ausreichen. Dabei ist auch der in der Gesetzesbegründung umschriebene Förderzweck des § 35a EStG mit in den Blick zu nehmen, der sich auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich von Dienstleistungen beschränkt, die im Privathaushalt erbracht werden.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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