Wohnungseigentum: Befreit von Erbschaftssteuer

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA-Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Ein Ehepaar besaß eine Eigentumswohnung, jeder hatte einen hälftigen Miteigentumsanteil. Der Vater starb und vererbte seinen Miteigentumsanteil an die gemeinsame Tochter. Die Mutter lebte weiterhin in der Wohnung.

Hinsichtlich der Erbschaftsteuer war die Tochter der Meinung, dass die unentgeltliche Überlassung des zum Nachlass des Vaters gehörenden Miteigentumsanteils an ihre Mutter eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken darstelle, was zur Erbschaftsteuerbefreiung führe.

Das Finanzamt sah jedoch keine Selbstnutzung und setzte – unter Hinzurechnung des übrigen Nachlassvermögens – Erbschaftsteuer in Höhe von circa 50.000 Euro fest.

Die Richter folgten dieser Auffassung und wiesen darauf hin, dass nach dem Gesetzestext und der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Steuerbefreiung stets erfordere, dass die Wohnung als sogenanntes Familienheim beim Erben unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sei und dass sich in dieser Wohnung der Mittelpunkt des familiären Lebens des Erben befinde. Hierfür sei es nicht ausreichend, dass die Tochter nach dem Erbfall nur gelegentlich zwei Räume genutzt und die Wohnung im Übrigen unentgeltlich ihrer Mutter überlassen habe. Die unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken an die Mutter als Angehörige stelle keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken der Tochter dar (Hessisches FG vom 17.06.2015, 1 K 118/15, Aktenzeichen der Revision II R 32/15).

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: