Pflege der Eltern: Freibetrag bei Erbschaftssteuer

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Auf dieser Grundlage hatte das Finanzamt auch im hier entschiedenen Fall die Gewährung des Freibetrags verwehrt. Dem ist der BFH entgegengetreten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass der Erbe den Pflegefreibetrag nach dem Urteil des BFH auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn der Erblasser zwar pflegebedürftig, aber zum Beispiel aufgrund eigenen Vermögens im Einzelfall nicht unterhaltsberechtigt war.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, beträgt aber maximal 20.000 Euro. Vergütungssätze von entsprechenden Berufsträgern können als Vergleichsgröße herangezogen werden. Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen kann der Freibetrag auch mit dem höchsten zulässigen Betrag ohne Einzelnachweis zu gewähren sein (BFH-Urteil vom 10. Mai 2017, Aktenzeichen: <link https: juris.bundesfinanzhof.de cgi-bin rechtsprechung external-link-new-window external link in new>II R 37/15).

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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