EuGH-Urteil: Guter Tag für die Mitbestimmung

Wir brauchen in allen Ländern der EU Regelungen, die den Mitarbeitern die Möglichkeit der Teilhabe am Erfolg in ihren Unternehmen geben.

Daher fordert der VAA die Politik auf, auf europäischer Ebene dafür zu kämpfen, dass Rechtsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) nicht länger als Instrument zur Absenkung von Mitbestimmungsstandards genutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass der leitende Angestellte (LA) in den SE-Aufsichtsräten vertreten ist. Viel zu häufig entfällt nämlich der Sitz des LA bei einem Rechtsformwechsel zu einer SE. Damit gehen Wissen und Erfahrung verloren.

Auch das angekündigte „Company Mobility Package“ der Europäischen Kommission, das unter anderem europäische Regeln für die grenzüberschreitende Fusion, die Aufspaltung von Unternehmen und die Verlegung von Unternehmenssitzen formulieren soll, muss sich daran messen lassen, wie es nationale Mitbestimmungssysteme schützt oder sie auf eine europäische Ebene hebt.

Wir kämpfen auch in Zukunft für die Mitbestimmung. Sie ist jetzt schon ein Standortvorteil für Deutschland. Sie ist auf dem besten Wege, auch einer für die EU zu werden. Dafür sollte sich die Bundesregierung in Brüssel weiterhin einsetzen.

Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA

Gerhard Kronisch

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