Privat Krankenversicherte: Selbst getragene Arztrechnungen nicht absetzbar

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Das sahen die Finanzrichter anders. Außergewöhnlichen Belastungen, erklärten sie, lägen nur vor, wenn der Steuerpflichtige sich den Kosten nicht entziehen könne, sie ihm also zwangsläufig erwüchsen. Hieran fehle es, wenn der Steuerpflichtige – wie hier – freiwillig auf einen bestehenden Erstattungsanspruch gegen seinen Krankenversicherer verzichte (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017, Aktenzeichen: 11 K 11327/16). Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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