Sitzstreik im Chefbüro: Kündigung gerechtfertigt

Ein mehrstündiger Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung kann eine Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Das LAG stellte fest, dass die Arbeitnehmerin mit ihrem Verhalten eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen habe. Unter Berücksichtigung ihrer 22-jährigen und bis dahin beanstandungsfreien Beschäftigungszeit werde dadurch jedoch keine fristlose, sondern lediglich eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Die Interessenabwägung im Rahmen der ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung fällt aus Sicht der LAG-Richter zu Ungunsten der Arbeitnehmerin aus. Sie habe weder auf die Deeskalationsversuche des Arbeitgebers noch auf die Androhung einer Kündigung reagiert. Zudem wiege ihre Pflichtverletzung wegen ihrer Vorbildfunktion als Vorgesetzte besonders schwer. Eine Abmahnung hätte aus Sicht der Arbeitsrichter angesichts dieser Sachlage nicht ausgereicht, um das notwendigen Vertrauen wiederherzustellen. Deshalb sah das LAG die ordentliche Kündigung als gerechtfertigt an.

VAA-Praxistipp

Das Urteil des LAG Schleswig-Holstein zeigt, dass besonders Vorgesetzte bei ihrem Verhalten im Unternehmen Sorgfalt walten lassen sollten. Andernfalls kann sich ihre Vorbildfunktion bei einer Interessenabwägung im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zu ihrem Nachteil auswirken.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: