Hohe Zinsen machen Rentnergesellschaften billig

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wirkt sich auf Rentnergesellschaften aus.

Auswirkungen des BilMoG

Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) verabschiedet. Durch das BilMoG wurden unter anderem die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen des § 253 HGB neu gefasst. Die neue Regelung sieht vor, dass Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst werden müssen.

§ 253 HGB Abs. 2 HGB neuer Fassung
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Abweichend von Satz 1 dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. (…)

Es handelt sich also um einen am jeweiligen Bilanzstichtag fest zu definierenden Zinssatz. Ein Bewertungsspielraum und damit die Möglichkeit, dem besonderen Vorsichtsgebot Rechnung zu tragen, besteht nicht mehr. Dies würde die Anforderungen an die Ausstattung einer Rentnergesellschaft reduzieren, wenn - wie momentan der Fall - der gesetzlich definierte Zinssatz höher liegt, als die bislang maßgeblichen drei Prozent.

VAA Praxis-Tipp:

Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung „eine gewisse Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsstandards“ erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die verringerten Anforderungen die Gründung neuer Rentnergesellschaften nach sich ziehen wird. Arbeitgeber sollten die Entscheidung, ihre Versorgungsverbindlichkeiten auszugliedern, auch in Zukunft verantwortungsvoll treffen.

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