Doppelte Haushaltsführung: Wohnungseinrichtung unbegrenzt absetzbar

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Zur Erinnerung: Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

Als Werbungskosten abzugsfähig sind „notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen“, so steht es in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Dazu gehören:

• Fahrtkosten,
• (zeitlich befristet) Pauschbeträge für Verpflegung,
• Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie
• Umzugskosten.

Diese Mehraufwendungen werden auf Seite 3 der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Dort müssen auch steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers angegeben werden, welche die Werbungskosten entsprechend mindern.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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