Barlohnumwandlung: Kein Werbungskostenabzug für PKW-Leasingraten

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass hier schon begrifflich keine abzugsfähigen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen vorlägen, weil der Arbeitnehmer auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet habe. Lediglich zusätzliche Zahlungen des Arbeitnehmers, die neben den Leasingraten anfielen (zum Beispiel zusätzlich zu entrichtenden Treibstoffkosten), seien anteilig bezogen auf die Dienstfahrten als Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen.

Eine Gleichbehandlung mit Fällen, in denen der PKW privat angeschafft werde, sei nicht geboten, da der Angestellte nicht juristischer oder wirtschaftlicher Eigentümer des PKW geworden sei: Der Leasingvertrag war ja von seinem Arbeitgeber abgeschlossen worden. Es habe sich um einen sogenannten Firmenwagen gehandelt, weshalb der Arbeitgeber auch die Ein-Prozent-Regelung angewendet und die Fahrtkostenerstattungen als steuerpflichtig behandelt habe (FG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016, 9 K 9317/13).

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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