Mitbestimmung: Angriff abgewehrt

Das wäre fatal, denn die Partizipation der Arbeitnehmer ist elementar für ihre Identifikation mit ihren Unternehmen. Und von dieser Identifikation profitieren auch die Arbeitgeber in Deutschland, denn Mitbestimmung sorgt erwiesenermaßen für eine bessere Corporate Governance und bessere wirtschaftliche Ergebnisse. Das hat sich nicht zuletzt in der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt.

Das deutsche Mitbestimmungsgesetz konnte sich bei seiner Verabschiedung im Jahr 1976 auf eine ungewöhnlich breite parlamentarische Mehrheit stützen, nur 22 Parlamentarier stimmten damals dagegen. Anlässlich des 40. Geburtstages im vergangenen Jahr bezeichnete der damalige Bundespräsident Gauck es zu Recht als „wichtiges Kulturgut“. So ein Kulturgut darf nicht einfach so über Bord geworfen werden! Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen das deutsche Modell der Unternehmensmitbestimmung nun bestätigt hat. Es ist davon auszugehen, dass sich der Gerichtshof dem anschließen und damit ein klares Signal nach ganz Europa für die Stärkung der Mitbestimmung senden wird.

Gerhard Kronisch, Hauptgeschäftsführer des VAA

Gerhard Kronisch

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