Unfall auf Arbeitsweg: Krankheitskosten nicht absetzbar

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Ein Blick zurück ins Jahr 1962

„Kosten zur Beseitigung von Körper- oder Sachschäden, die ein Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleidet, sind grundsätzlich Werbungskosten, soweit der Arbeitnehmer nicht von dritter Seite Ersatz erhält.“ Dieser Satz ist dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 2. März 1962 (Aktenzeichen: VI 79/60 S) entnommen. Das Urteil wird im Steuertipps-Ratgeber der Akademischen Arbeitsgemeinschaft noch genannt, um Betroffenen ein Argument für die Abziehbarkeit von Krankheitskosten nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit an die Hand zu geben.

Denn wir sind der Meinung: Durch einen Unfall auf beruflicher Fahrt entstandene Aufwendungen zur Beseitigung von Körperschäden sind als Werbungskosten abzugsfähig. Zu denken ist hier vor allem an Zuzahlungen in der Apotheke, für Massagen, für Fahrten zum Arzt und ins Krankenhaus und Ähnliches.

<link http: www.steuertipps.de>
<link http: www.steuertipps.de _blank external-link-new-window external link in new>www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: