Steuertipp: Wer muss bei Schenkungen das Finanzamt informieren?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein informiert aktuell über ein Urteil aus dem Jahr 2007: Damals wurde entschieden, dass die Feststellungslast für die Kenntnis des Finanzamts von einer Schenkung beim Steuerpflichtigen liegt.
Dem Kläger waren von seiner Mutter durch notariellen Überlassungsvertrag vom Dezember 1992 mehrere Grundstücke übertragen worden. Im Juli 2000 verstarb die Mutter. Nach den Schenkungsteuerakten des Finanzamts erhielt dieses erst im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung im Mai 2003 durch Einreichung der Erbschaftsteuererklärung Kenntnis von dem Überlassungsvorgang.
Im Jahr 2004 setzte das Finanzamt gegen den Kläger Schenkungsteuer fest. Der Kläger war der Auffassung, es sei Festsetzungsverjährung eingetreten: Dem Finanzamt sei die Schenkung bereits im Jahr 1992 bekannt geworden, denn es sei davon auszugehen, dass der Notar seiner Anzeigepflicht nach § 34 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) nachgekommen sei.
Das Schleswig-Holsteinische FG entschied hingegen, dass zum Zeitpunkt der Schenkungsteuerfestsetzung noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Für den Beginn der Festsetzungsfrist komme es auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung an (§ 170 Absatz 5 Nr. 2 Abgabenordnung).
Auch wenn unterstellt werden könne, dass der Notar den Vertrag über den Überlassungsvorgang abgesandt habe und deshalb eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Zugang spreche, sei damit noch nicht nachgewiesen, dass der Vertrag auch tatsächlich beim Finanzamt angekommen sei und dieses somit Kenntnis von dem Vorgang erlangt habe. Dies rechtfertige keine abweichende Verteilung der Feststellungslast (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 31. März 2015 zum Urteil vom 30. Oktober 2007, Aktenzeichen: 3 K 74/06).
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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.