Delegiertentagung: VAA fordert energiepolitisches Augenmaß
Im Rahmen ihrer Tagung Anfang Mai in Düsseldorf haben die Delegierten des VAA die Bundesregierung aufgefordert, keine Verpflichtung zur Abgabe von CO2-Zertifikaten für ältere Kraftwerke zusätzlich zum EU-Emissionshandel einzuführen.
Auch die geplante Ungleichbehandlung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Industrie und der öffentlichen Versorgung lehnten die versammelten Vertreter der VAA-Werks- und Landesgruppen in ihrem Beschluss zur Energiepolitik ab.
Im Hinblick auf den tarifvertraglichen Anspruch auf Altersfreizeit für Führungskräfte appellierten die Delegierten an die Chemie-Arbeitgeberverbände, sich bei ihren Mitgliedsunternehmen für mehr Akzeptanz für die Wahrnehmung dieses Anspruches einzusetzen.
In weiteren Beschlüssen legte die Delegiertentagung als höchstes Organ des VAA die verbandspolitische Haltung zu den Themen Diversity Management, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und dem Verständnis für MINT-Themen in der Bevölkerung fest. So sprachen sich die anwesenden VAA-Mitglieder unter anderem dafür aus, die Chancen des Diversity Managements durch eine stärkere Sensibilisierung der Belegschaften für unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen („Unconscious Bias“) effektiver zu nutzen.
Im Rahmen der Vorabendveranstaltung hatte der Wirtschaftspsychologe Prof. Matthias Spörrle von der Technischen Universität München den Tagungsteilnehmern in einem Vortrag die Wirkungsmechanismen und Folgen solcher Wahrnehmungsverzerrungen vor Augen geführt.
Neben den verbandspolitischen Beschlüssen standen die Schwerpunkte der Verbandsarbeit 2014 und 2015, der Haushaltsbericht für 2014 und der Haushaltsplan für das aktuelle Verbandsjahr auf der Tagesordnung der Delegiertentagung. Außerdem wurden die ersten Ergebnisse der Einkommensumfrage vorgestellt. Die Folien zur Delegiertentagung 2015 finden eingeloggte VAA-Mitglieder auf der Verbandsplattform MeinVAA.
Mindestjahresbezüge steigen um 2 Prozent
Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA haben die in der Chemie geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt. Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 7. Mai 2015 in Wiesbaden abgeschlossen. Für das Jahr 2015 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach für diplomierte Angestellte 60.900 Euro und für Angestellte mit Promotion 71.000 Euro. Die Erhöhung entspricht dem im allgemeinen Tarifbereich vorgenommenen Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge für das Jahr 2015. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.