Angekündigte Erkrankung: Fristlose Kündigung?

Kündigt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Erkrankung für den Fall an, dass dieser einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entspricht, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Ist der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits

Allerdings wiege die mit einer solchen Erklärung verbundene Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weniger schwer, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits erkrankt war und der Arbeitgeber davon ausgehen konnte, dass dies auch für den Zeitraum der angekündigten Krankschreibung der Fall sein würde.

Zudem trage der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BBG die Darlegungs- und Beweislast. Er habe die Behauptung der Arbeitnehmerin, ihre nicht ausgeheilte Erkrankung werde sich durch die zugewiesene Tätigkeit wieder verschlechtern, aber nicht widerlegen können. Die Ankündigung der Arbeitnehmerin sei deshalb zwar „unglücklich und ungeschickt“, aber nicht pflichtwidrig gewesen. Jedenfalls sei der Arbeitgeber in diesem Fall nicht berechtigt gewesen, eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung auszusprechen.

VAA-Praxistipp

Das Urteil LAG Köln zeigt, dass die Drohung mit einer Erkrankung durch den Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dennoch ist Arbeitnehmern von einer solchen Drohung im Hinblick auf die damit verbundenen rechtlichen Risiken strikt abzuraten.

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