VAA-Gutachten: Tarifeinheit verstößt gegen internationales Recht

Im März hat sich der Bundestag erstmals mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit beschäftigt. Aus Sicht des VAA vergrößert das geplante Tarifeinheitsgesetz die Rechtsunsicherheit in Deutschland erheblich. Auße

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die Grenzen hinaus, die ihm die EMRK und die ILO-Konventionen setzen. VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch erläutert: „Die Regelungen garantieren den tarifpolitischen Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften und die Freiheit für Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder ihnen beizutreten.“ Das von Monika Schlachter verfasste Gutachten stelle ausdrücklich fest, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit das Recht der Verbände einschließt, sich zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder zu betätigen. „Und dazu gehört insbesondere das Recht, Tarifverträge mit Wirkung für ihre Mitglieder abzuschließen.“

Der Staat hat das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach internationalen Normen zu schützen und zu fördern. „Keinesfalls darf die Entscheidung der Arbeitnehmer durch Anreizbestimmungen gelenkt werden“, betont Kronisch. Bereits mehrfach hat der Verband seine Ablehnung der gesetzlichen Tarifeinheit begründet. „Der Gesetzgeber täte gut daran, sein Vorhaben noch einmal gründlich zu überdenken“, resümiert der VAA-Hauptgeschäftsführer. Unter <link internal-link internal link in current>www.vaa.de/verband/interessenvertretung/tarifpolitik ist das Gutachten zum freien Download erhältlich.

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