VAA-Gutachten: Tarifeinheit verstößt gegen internationales Recht
Im März hat sich der Bundestag erstmals mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit beschäftigt. Aus Sicht des VAA vergrößert das geplante Tarifeinheitsgesetz die Rechtsunsicherheit in Deutschland erheblich. Auße
In einem vom VAA in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt die Direktorin am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU (IAAEU) der Universität Trier Monika Schlachter diesen Verstoß. Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit als Professorin für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Internationales Recht ist Schlachter amtierende Vizepräsidentin des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte, der die Einhaltung der in der Europäischen Sozialcharta festgelegten Rechte durch die Mitgliedstaaten kontrolliert.
Verstoß gegen ILO-Übereinkommen
Dem IAAEU-Gutachten zufolge stellt eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit durch Vorgabe eines „betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips“ einen schwerwiegenden Eingriff in das Betätigungsrecht spezialisierter Vereinigungen dar. Dieses Betätigungsrecht von speziellen Verbänden wird jedoch im Arbeitsvölkerrecht sowohl von den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 87 und 98 als auch von Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Deutschland hat diese internationalen Regelungen anerkannt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die Grenzen hinaus, die ihm die EMRK und die ILO-Konventionen setzen. VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch erläutert: „Die Regelungen garantieren den tarifpolitischen Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften und die Freiheit für Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder ihnen beizutreten.“ Das von Monika Schlachter verfasste Gutachten stelle ausdrücklich fest, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit das Recht der Verbände einschließt, sich zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder zu betätigen. „Und dazu gehört insbesondere das Recht, Tarifverträge mit Wirkung für ihre Mitglieder abzuschließen.“
Der Staat hat das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach internationalen Normen zu schützen und zu fördern. „Keinesfalls darf die Entscheidung der Arbeitnehmer durch Anreizbestimmungen gelenkt werden“, betont Kronisch. Bereits mehrfach hat der Verband seine Ablehnung der gesetzlichen Tarifeinheit begründet. „Der Gesetzgeber täte gut daran, sein Vorhaben noch einmal gründlich zu überdenken“, resümiert der VAA-Hauptgeschäftsführer. Unter <link internal-link internal link in current>www.vaa.de/verband/interessenvertretung/tarifpolitik ist das Gutachten zum freien Download erhältlich.