Steuererklärung 2014: Neue Regelungen für doppelte Haushaltsführung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Zur Erinnerung: Für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit gibt es ab 2014 nur noch Pauschalen von 12 Euro und 24 Euro, die von der Abwesenheitsdauer abhängen:

• Abwesenheit > 8 Stunden: 12 Euro

• ganztägige Abwesenheit: 24 Euro

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten wird für den An- und Abreisetag unabhängig von einer Mindestabwesenheitszeit jeweils ein Pauschbetrag von 12 Euro gewährt.

Ein doppelter Haushalt ist übrigens auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige seine Hauptwohnung (den Lebensmittelpunkt) vom Beschäftigungsort wegverlegt und die alte oder eine neue Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung nutzt. Die Finanzämter erkannten bisher in diesen Wegverlegungsfällen keine Verpflegungspauschalen an, da sie den vorausgegangenen Aufenthalt am Beschäftigungsort auf die Drei-Monats-Frist anrechnen. Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) zugunsten der Steuerzahler entschieden hat (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2014, Aktenzeichen: VI R 7/13).

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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