BAG: Keine Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähige Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Auch einen Anspruch auf Gewährung von 30 Tagen Urlaub unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes lehnten die BAG-Richter ab. Sie verwiesen darauf, dass die Erfüllbarkeit des gesetzlichen Urlaubsanspruches nach ständiger Rechtsprechung des BAG von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers abhängt. Der Arbeitgeber habe dem Arbeitnehmer wegen dessen Arbeitsunfähigkeit also keinen Urlaub gewähren können und sei somit auch nicht schadensersatzpflichtig.

VAA-Praxistipp

Das BAG hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Arbeitnehmern während einer Arbeitsunfähigkeit kein Urlaub gewährt werden muss und ihnen somit auch keine Urlaubsabgeltung oder Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub zusteht.

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