Steuererklärung: Nicht jeder muss – aber jeder darf!

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Wichtig: Die Steuererklärung muss am 31.12. um 24 Uhr beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn sie erst am 31.12. losgeschickt wird – denn die Post wird dann erst nach dem 31.12. zugestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten des Finanzamts einzuwerfen: Dort wird jeder eingeworfene Umschlag mit einem Zeitstempel versehen.

Rücknahme der Steuererklärung möglich

Fordert das Finanzamt wider Erwarten eine Steuernachzahlung, kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und die Steuererklärung wieder zurückgenommen werden. Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen. Zur Sicherheit sollte mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.


www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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