VAA: Mitgliedsbeitrag angepasst, Service weiter ausgebaut
Nach acht Jahren Beitragsstabilität ist der VAA-Mitgliedsbeitrag im Januar 2017 angehoben worden – von 16 auf 20 Euro monatlich für im Berufsleben stehende Vollmitglieder. Dies hat die VAA-Delegiertentagung – das oberste Verbandsorgan – im April 2016 besc
VAA Newsletter: Das letzte Mal wurden die Beiträge im Januar 2009 erhöht. Hätte man nicht noch ein paar Jahre ohne Erhöhung durchhalten können?
Fischer: Um es einmal klar zu sagen: Durchhalten auf Teufel komm raus ist der völlig falsche Ansatz. Der richtige lautet, eine gesunde Finanzplanung zu haben und die Existenz unseres Verbandes nachhaltig zu sichern. Wir hatten jetzt übrigens zwischen 2009 und 2017 eine ungewöhnlich lange Periode der Beitragsstabilität – bei den beiden vorangegangenen Beitragserhöhungen waren es fünf beziehungsweise sechs Jahre. Aber darum geht es gar nicht. Worum es geht, ist die Verbesserung der Dienstleistungen für die VAA-Mitglieder. Beispielsweise gehen wir bei der Unterstützung unserer Mandatsträger in die Vollen.
Im Fokus steht dabei die Stärkung der betriebspolitischen Interessenvertretung für AT-Angestellte. Dies erfordert aber eine Intensivierung unserer betrieblichen Aktivitäten, also mehr Präsenz der hauptamtlichen VAA-Mitarbeiter und mehr Beratung in den Werksgruppen vor Ort. Aus diesem Grund hat der VAA das Team des Juristischen Service Ende 2015 und nochmals im Januar dieses Jahres erweitert. Wir erhöhen damit unsere Durchschlagskraft. Es handelt sich dabei um verbandspolitisch notwendige Kosten.
VAA Newsletter: Ist dies der entscheidende Kostenfaktor, der bei den Ursachen für die Beitragserhöhung zu Buche schlägt?
Fischer: Nein, es ist nur einer von vielen Kostenfaktoren, die sich in den letzten acht Jahren ergeben oder verstärkt haben. So ist die Zahl unserer Mitglieder von gut 27.000 im Jahr unserer letzten Beitragserhöhung 2009 auf nunmehr gut 29.000 gestiegen. Der Beratungsbedarf unserer Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ist sogar enorm gestiegen: Wir haben 2016 viermal so viele Beratungsanfragen erhalten wie 2009! Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Bei der Freistellung von Apothekern und Ärzten führt die geänderte Praxis der Gesetzlichen Rentenversicherung zu vielen zusätzlichen Anfragen und Rechtsschutzfällen. Auch die aktuell wieder auf der Tagesordnung stehende Reform der Betriebsrente wird noch sehr viele Rechtsfragen aufwerfen. Des Weiteren haben wir bei den Betriebsratswahlen 2010 und 2014 zwei sehr erfolgreiche Kampagnen durchgeführt und die Anzahl der VAA-Betriebsratsmandate jeweils steigern können. Hier wollen wir natürlich auch mit unserer bald anlaufenden Kampagne zu den Betriebsratswahlen 2018 ansetzen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits auf Hochtouren. Außerdem haben wir unser Informationsangebot und unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weiter ausgebaut. Zum einen haben wir unsere wichtigsten Umfragen wie die Einkommensumfrage, die Chancengleichheitsumfrage oder die Befindlichkeitsumfrage überarbeitet und erweitert.
Gerade die Befindlichkeitsumfrage gilt mittlerweile in den Personalabteilungen der Chemie- und Pharmaunternehmen als das wichtigste Stimmungsbarometer für Führungskräfte. Auf Basis der Befindlichkeitsumfrage wird ja auch der Deutsche Chemie-Preis Köln verliehen, mit dem wir seit 2008 Unternehmen für ihre vorbildliche Personalarbeit auszeichnen. Dieser Preis genießt in unserer Branche einen sehr guten Ruf. Zum anderen haben wir 2014 unseren Onlineauftritt neu gelauncht und um die eigens entwickelte Mitgliederplattform <link internal-link internal link in current>MeinVAA ergänzt. Darüber hinaus engagieren wir uns mit der 2012 gegründeten VAA Stiftung bei der Förderung des naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchses und vergeben jährlich den VAA-Stiftungspreis an vielversprechende Forschertalente.
VAA Newsletter: In Ordnung. Hat der Verband denn seine Ausgaben im Griff?
Fischer: Absolut. Zwar lagen unsere Ausgaben im letzten Jahr um circa ein Fünftel höher als noch die Ausgaben im Jahr der letzten Beitragsanpassung 2009, aber unsere Haushaltspolitik war über all die Jahre grundsolide und verlief stets nach Plan. Neben den bereits ausführlich genannten Ursachen für die Kostensteigerungen dürfen wir auch nicht die Geldentwertung von über die Jahre knapp über neun Prozent vergessen. Aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase können wir zudem nicht auf Gewinnsprünge aus der Entwicklung unseres satzungsgemäß konservativ angelegten Vermögens bauen. Aber dies ist überhaupt kein Grund zum Klagen: Der VAA ist finanziell kerngesund und wohlauf. Die Beitragserhöhung sorgt dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
VAA Newsletter: Wie sieht die neue Beitragsstruktur konkret aus?
Fischer: Für im Berufsleben stehende VAA-Mitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag nun 20 Euro monatlich. Für Berufsanfänger in den ersten beiden Jahren und für VAA-Mitglieder im Ruhestand liegt der Beitrag mit zehn Euro pro Monat bei der Hälfte. In den neuen Bundesländern ist der Beitrag mit monatlich 18 Euro für im Berufsleben stehende Mitglieder und fünf Euro für Mitglieder im Ruhestand nach wie vor leicht reduziert. Für außerordentliche Mitglieder gilt dagegen ein einheitlicher Beitragssatz von zehn Euro pro Monat. Und selbstverständlich ist und bleibt die Mitgliedschaft im VAA für Studenten weiterhin kostenlos.
VAA Newsletter: Wird der Mitgliedsbeitrag auch in den nächsten Jahren stabil bleiben?
Fischer: Ja. Mit der 2017 vollzogenen Beitragsanpassung wird der VAA seine bisherige vorausschauende Beitragspolitik fortsetzen. Diese jüngste Erhöhung ist so dimensioniert, dass sie wiederum für einen Zeitraum von mehreren Jahren Beitragsstabilität garantiert.