Solaranlage und Rente: Einnahmen gelten als Hinzuverdienst

Einnahmen aus einer Solaranlage sind auf die Gesetzliche Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. Das hat das Sozialgericht Mainz e

Bezieher einer vorgezogenen Altersrente, die eine Solaranlage betreiben, sollte also genau prüfen, wie viel sie hinzuverdienen dürfen, ohne empfindliche Kürzungen ihrer Rentenzahlungen hinnehmen oder sogar bereits erhaltene Rentenzahlungen zurückzahlen zu müssen.

Aktuelle politische Entwicklung

Andreas Zimmermann, Geschäftsführer Sozialpolitik bei der Vereinigung der deutschen Führungskräftverbände ULA, zur aktuellen politischen Entwicklung bei den Hinzuverdienstgrenzen:

"Die ULA als politischer Dachverband des VAA kritisiert die restriktiven Hinzuverdienstgrenzen seit langem. Sie bewirken einen willkürlichen Fallbeileffekt bei ungeplanten oder nicht vorhersehbaren Überschreitungen. Für Führungskräfte sind sie außerdem viel zu niedrig und schränken die Möglichkeiten für ein flexibles Ausgleiten aus dem Beruf stark ein. In der großen Koalition widmet sich seit dem Jahr 2014 eine Arbeitsgruppe der Frage der Schaffung einer Flexirente. Diese hat sich auch der Frage der Hinzuverdienstgrenzen angenommen. Die Verhandlungen zwischen Unionsparteien und SPD verlaufen aber sehr zäh und sind über ein im Herbst 2015 veröffentlichtes Eckpunktepapier nicht hinausgekommen. Demnach könnte sich die Situation bei den Hinzuverdienstgrenzen leicht entspannen. Geplant ist, dass Hinzuverdienstgrenzen oberhalb von 450 Euro zu 40 Prozent auf die vorgezogene Altersrente angerechnet werden. Bei einer Kombination aus einer vorgezogenen Altersrente von 1500 Euro und einem Hinzuverdienst von 1.000 Euro würden also (1.500-450) x 0,4 = 240 Euro angerechnet. Die vorgezogene Altersrente würde um diesen Betrag gekürzt. Bei Fällen, in denen die Summe aus vorgezogener Rente und Hinzuverdienst die Höhe des bisherigen Bruttoeinkommens überschreitet, soll der überschießende Betrag voll auf die Rente angerechnet werden. Ob dieser – aus Sicht der ULA zwar begrüßenwerte, aber zu halbherzige – Vorschlag Gesetz wird, ist derzeit noch ungewiss."

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