Stärker beteiligt, besser informiert und gesünder im Betrieb
Neue Gesetze zur Mitarbeiterbeteiligung, zu Informationspflichten bei Unternehmensübernahme und zur betrieblichen Gesundheitsförderung erlassen.
Der Bundesrat hat am 13. Februar dem Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zugestimmt. Der VAA hatte auf seiner Delegiertentagung im Jahr 2008 bessere Beteiligungsmöglichkeiten gefordert.
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Hoch regulierter Mitarbeiterbeteiligungsfonds
Neben einer Erhöhung des jährlichen Steuerfreibetrags von 135 auf 360 Euro, § 3 Nr. 39 Einkommenssteuergesetz (EStG), werden Mitarbeiterbeteiligungsfonds neu geschaffen. Diese Fonds sollen der Risikostreuung dienen, investieren sie doch auch in fremde Unternehmen. Die steuerbegünstigten Fonds sind in ihrer Anlagepolitik hoch reguliert. Gleichzeitig sind die Anleger beschränkt und können nur zweimal im Jahr ihre Anteile mit einer bis zu zweijährigen Kündigungsfrist zurückgeben. Seit je her warnten Kritiker der klassischen Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor der Bündelung des Arbeitsplatz- und des Kapitalrisikos: Einleuchtend angesichts der Wirtschaftskrise, deshalb die neue Fondslösung. Allerdings schützt selbst die Risikostreuung im Fonds nicht, wenn Real- und Finanzwirtschaft zur gleichen Zeit schrumpfen. Die Bundesregierung erwartet daher positive Wirkungen erst auf längere Sicht.
Der Bundesrat wollte die Möglichkeit erhalten, nur bestimmten Beschäftigtengruppen steuerbefreite Beteiligungsangebote zu machen. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt. Sie hat sich ausdrücklich gegen Sondermodelle für Leitende Angestellte gewandt (BtDrs. 16/10721). Sie hält Steuerbegünstigungen nur für gerechtfertigt, wenn das jeweilige Beteiligungsmodell allen Beschäftigten offen steht; allenfalls die Betriebszugehörigkeit stelle einen sachlichen Unterscheidungsgrund dar.
Abzuwarten bleibt, ob die strikte Regulierung solcher Beteiligungsfonds auch Auswirkungen in der Diskussion um eine neue Finanzmarktarchitektur hat. Mag das Gesetz deshalb, entgegen des ersten Eindrucks, in die Zeit passen.
Bessere Information bei Übernahmen
Eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verbessert die Informationsrechte der Betriebsratsmitglieder. Wie auch vom Deutschen Führungskräfteverband gefordert, hat der Wirtschaftsausschuss bei Unternehmensübernahmen in allen Unternehmensformen mehr Informationsrechte bekommen.
Der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend informieren, wenn das Unternehmen durch einen Investor übernommen werden soll (§ 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG). Davon wird ausgegangen, wenn dieser mindestens 30 Prozent der Stimmenrechte erwirbt. Wo kein Wirtschaftsausschuss besteht, ist der Betriebsrat entsprechend zu beteiligen.
Für börsennotierte Unternehmen existierten im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) bereits zuvor Vorschriften, die die Informationsrechte der Arbeitnehmer im Falle einer Übernahme regeln. Durch die zunehmende Aktivität von Finanzmarktakteuren wie Hedgefonds und Private-Equity-Gesellschaften sind jedoch immer häufiger Unternehmen von Übernahmen betroffen, die nicht börsennotiert sind.
Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung
Mit dem neu geschaffenen § 3 Nr. 34 EStG sind Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuerbefreit. Damit können Betriebsräte und Sprecherausschüsse mit guten Gründen Verbesserungen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorschlagen.
Zustimmung kommt von den Krankenkassen: „Wir begrüßen, dass diese finanziellen Anreize geschaffen wurden. Darüber hinaus muss in den Betrieben aber vor allem über diese Möglichkeiten aufgeklärt werden“, so Sven Heinze von der Techniker Krankenkasse.
Bereits für das Kalenderjahr 2008 wird die Steuerbefreiung unter zwei Voraussetzungen gewährt:
1. Die Leistung muss zusätzlich gewährt werden, es darf also keine Umwidmung von bisherigem Arbeitslohn erfolgen.
2. Die Maßnahme muss Bestandteil des Empfehlungskataloges sein, den die Krankenkassen nach §§ 20 Abs. 1 S.3, 20a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V aufgestellt haben. Dazu gehören unter anderem Kurse zur gesunden Ernähung, Rückengymnastik, Suchtprävention und Stressbewältigung.
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