Datenschutz und Mutterschutz: Änderungen im neuen Jahr

Ab dem Jahr 2018 gelten im Arbeitsrecht einige neue Regelungen, die der VAA Newsletter in diesem Beitrag kurz darstellt.

Reform des Mutterschutzgesetzes

Bereits zum 1. Januar 2018 ist die Reform des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung soll ein zeitgemäßer und verantwortungsbewusster Umgang mit dem Mutterschutz sichergestellt und die Verständlichkeit der Regelungen verbessert werden.

So werden unter anderem Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen neu in den Kreis der geschützen Personen aufgenommen. Gleichtzeitig wurde das Verbot der Nacht-, Mehr- und Sonn- beziehungsweise Feiertagsarbeit dahingehend gelockert, dass Frauen in bestimmten Grenzen nun selbst bestimmen dürfen, ob sie zu solchen Zeiten eingesetzt werden wollen. Die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes wird auf zwölf Wochen verlängert und es wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erleiden. Außerdem sollen betriebliche Beschäftigungsverbote künftig nur noch als letzte Maßnahme in Betracht kommen. Vorher ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Frau und das ungeborene Kind am Arbeitsplatz durch sämtliche mögliche Maßnahmen zu schützen, zum Beispiel auch durch eine Umgestaltung der Arbeitsbedinungen oder einen Arbeitplatzwechsel.

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