Steuertipp: Steueränderungen ab 2017

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Belege: Elektronische Übermittlung erlaubt

Fordert das Finanzamt ausnahmsweise Belege an, dürfen diese auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das gilt zum Beispiel für Bescheinigungen der Kapitalertragssteuer.

Inkrafttreten: Dies gilt seit 23. Juli 2016.

Automatisch erlassene Steuerbescheide werden möglich

Die Zeiten, dass ein Sachbearbeiter jede Steuererklärung persönlich bearbeitet und prüft, sind endgültig vorbei. Besteht für das Finanzamt kein Anlass zu einer individuellen Prüfung, darf die Prüfung der Steuererklärung, Steuerberechnung und Steuerfestsetzung vollständig automationsgestützt erfolgen.

Inkrafttreten: 1. Januar 2017

Falsche Daten können korrigiert werden

Viele Daten der Steuerpflichtigen werden heute bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Eine neue Korrekturvorschrift sorgt für mehr Rechtssicherheit zugunsten der Steuerpflichtigen . Denn stellt sich heraus, dass die übermittelten Daten der Rentenversicherung oder einer anderen Stelle falsch sind, muss der Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden – und zwar auch dann, wenn die Einspruchsfrist schon längst abgelaufen ist.

Inkrafttreten: Dies gilt für Daten, die ab dem 1. Januar 2017 übermittelt werden müssen.

Behinderten-Pauschbetrag: Nachweis einer Behinderung wird erleichtert

Wenn der Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden soll, müssen dem Finanzamt entsprechende Unterlagen zur Behinderung vorgelegt werden. In Zukunft ist dieser Nachweis nicht mehr jedes Jahr nötig, sondern nur noch erforderlich, wenn der Behinderten-Pauschbetrag zum ersten Mal beantragt wird oder sich etwas ändert (zum Beispiel Grad der Behinderung) oder das Finanzamt diesen anfordert.

Inkrafttreten: 1. Januar 2017

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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