Steuertipp: Steueränderungen ab 2016

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab 2016 gibt es ein paar Euro mehr Kindergeld: Eltern bekommen für das erste und zweite Kind ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 221 Euro. Der Kinderfreibetrag fällt ab 2016 mit 2.304 Euro ebenfalls etwas höher aus. Ab 2016 erhalten Eltern nur noch dann Kindergeld, wenn sie der Familienkasse die Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt haben. Neuanträge müssen bereits ab 1. Janaur 2016 die Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können die Identifikationsnummer im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Wir empfehlen allerdings, die Identifikationsnummer schnellstmöglich der Familienkasse zu übermitteln, damit es keine Probleme bei der Auszahlung gibt.

Unterhaltshöchstbetrag

Entsprechend der Änderung beim Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag ab 2016. Er beträgt dann 8.652 Euro. Durch die Erhöhung können Sie auch höhere Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen.

Realsplitting

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner (Realsplitting) ist ab 2016 die Angabe der Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden (Geber). Der Unterhaltsempfänger ist für diesen Zweck verpflichtet, seine Identifikationsnummer dem Geber mitzuteilen. Kommt der Empfänger dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Geber bei seinem Finanzamt die Identifikationsnummer des Empfängers erfragen.

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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

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